der vereinszweck ist die wiederherstellung aller bürgerrechte,
die mit technischen mitteln inzwischen aufgehoben wurden.
für unbescholtene wie bescholtene bürger/innen gingen und gehen gleichermaßen rechte verloren wie:
die freiheit unbelauscht zu kommunizieren und unbeobachtet durch die straßen zu gehen.
das recht, in ruhe gelassen zu werden, anonym einzukaufen und zu kommunizieren
oder
das recht, über die speicherung und verwendung der eigenen daten selbst zu bestimmen.
dafür schleichen sich immer mehr routinen aus dem hochsicherheitstrakt in den alltag der zivilgesellschaft ein.
genaueres darüber erfahren sie im umfangreichen archiv unserer website.
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qdepesche 2005
q/depesche 2006-01-04T16:03:40
Wo man noch 15 Jahre ohne Biometriepässe auskommt
Im Frühjahr/Frühsommer 2006 werden auch in .at biometrisch funkende Pässe
eingeführt. Der genaue Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, die Umstellung
wird aber eher blitzartig erfolgen, um der Öffentlichkeit wenig Zeit zur
Reaktion zu lassen. Hauptknackpunkt sind USA-Reisen: das DHS verknüpft
biometrische Merkmale am engsten mit der Einreise.
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*) Grüne nicht-maschinenlesbare Pässe sind generell bis Gültigkeitsende
benutzbar, brauchen für USA-Reisen aber zusätzlich ein Visum.
*) Ein biometrieloser roter (EU)Pass ausgestellt _vor_ dem 26.10.2005
berechtigt zur visafreien Einreise in die USA bis zum Ende der Gültigkeit.
(Tourist, Geschäftreisender bis 90T). [dafür ist es jetzt allerdings zu
spät]
*) Einen roten Pass verlängert oder ausgestellt am oder nach dem
26.10.2005, darf als biometrieloser Pass in die USA einreisen, wenn vorab
von der US-Botschaft eine "Foto-Vignette" mit digitalen Passbild eingeklebt
wurde (5 Tage wartezeit). Diese gilt allerdings nur bis 25.10.2006. Alle
anderen bisherigen visalosen(*1) Länder sind ohne vergleichbare
Einschränkungen bereisbar. Es gibt weiters Länder(*2) die einen bis zu 5
Jahre abgelaufenen Pass akzeptieren. (also noch bis zu 15 Jahre verwendbar
sind)
*) die gratis Verlängerung (1 Jahr) österreichischer Pässe die vor
31.12.2006 auslaufen werden, soll US-Reisenden den Kauf zweier Pässe
innerhalb eines Jahres ersparen: Sie wären sonst womöglich gezwungen jetzt
einen 'alten' Pass zu beantragen, und im Herbst einen neuen biometrischen
Pass zu beziehen. So können Sie dann direkt auf den neuen Pass wechseln.
*) wer sich jetzt noch einen biometrielosen Pass besorgt (69,-), braucht ab
26.10.2006 entweder einen neuen Biometriepass für US-Reisen, oder ein
US-Visum (85,-). Non-US-Reisende können die nächsten 10 (bzw 15) Jahre
biometrielos bleiben.
*) Zwei Pässe (zb einen mit Biometrie und einen Ohne) ausgestellt bekommt,
wer glaubhaft machen kann, "dass der Besitz von zwei Pässen für eine aus
persönlichen oder beruflichen Gründen wichtige Reise notwendig ist". Ein
israelischer Einreisestempel ist so ein Grund - da er in vielen arabischen
Ländern die Einreise verunmöglicht. Andere Konfliktparteien eignen sich
ebenso.
*1) Visalose Länder für österreichische Staatsbürger:
a) Shengen Länder:
* Belgien
* Dänemark
* Deutschland
* Finnland
* Frankreich
* Griechenland
* Italien
* Luxemburg
* die Niederlande
* Portugal
* Schweden
* Spanien
* Island (non-EU)
* Norwegen (non-EU)
b) sonstige europäische Länder:
* Andorra
* Bosnien & Herzegowina
* Bulgarien
* Estland
* Großbritannien
* Irland
* Kroatien
* Lettland
* Liechtenstein
* Litauen
* Litauen
* Malta
* Mazedonien
* Monaco
* Polen
* Rumänien
* San Marino
* Schweiz
* Serbien & Montenegro
* Slowakei
* Slowenien
* Tschechien
* Ukraine
* Ungarn
* Zypern
*2) Länder die auch einen maximal 5 Jahre abgelaufenen Pass akzeptieren
* Belgien
* Deutschland
* Frankreich
* Griechenland
* Italien
* Kroatien
* Liechtenstein
* Luxemburg
* Malta
* Monaco
* Niederlande
* Portugal
* San Marino
* Schweiz
* Slowenien
* Spanien
* Ungarn
Stand: Jänner 2006
Quellen:
http://www.help.gv.at/Content.Node/2/Seite.020100.html
http://www.help.gv.at/Content.Node/2/Seite.020900.html#Verlaengerung
http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1105398.html
http://www.dhs.gov/dhspublic/display?content=4907
http://www.usembassy.at/en/download/pdf/faq05_10g.pdf
http://www.usembassy.at/de/embassy/cons/niv.htm
http://www.usembassy.at/de/embassy/cons/niv_waiver.htm
http://www.bmaa.gv.at/view.php3?r_id=196&LNG=de&version=
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